30.07.2014: Denkmalschutz hat Vorrang
Baubeginn am Schloss erst nach Abschluss der Untersuchungen der Denkmalschutzbehörde möglich
Wächtersbach. Nachdem das gesamte Schloss in umfangreicher Arbeit total entkernt wurde, stehen nun die Untersuchungen der Landesdenkmalschutzbehörde an. Wie Bürgermeister Andreas Weiher nach einem Gespräch mit der Landesdenkmalschutzbehörde mitteilt, haben die historischen und wissenschaftlichen Untersuchungen bei einem Objekt dieser Art Vorrang vor dem Baubeginn durch den Eigentümer.
Im Rahmen von Grabungen und Schürfungen wurden Mauerreste in einem Kellerbereich des Innenhofes des Schlosses gefunden. Dieser weist eindeutig darauf hin, dass die Mauerreste aus der Stauferzeit, konkret aus dem Zeitraum vom 11. bis 12. Jahrhundert stammen. Erst wenn diese und weitere Untersuchungen sowie Gutachten abgeschlossen sind, können konkrete Auflagen hinsichtlich der Bau- und Restaurierungsmaßnahmen gemacht werden.
Insofern macht ein Bauantrag auch erst nach Abschluss dieser Untersuchungen einen Sinn, so die Landesbehörde in ihrer Stellungnahme. Sowohl der Bauherr als auch Bürgermeister Andreas Weiher haben Verständnis für diese notwendige Vorgehensweise, werden aber weiterhin das gemeinsame Ziel verfolgen, das Schloss zu restaurieren, um es für eine dauerhafte Nutzung durch die Stadtverwaltung für die Zukunft zu bewahren